1. ALLGEMEINES ZUR GELTUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER WOODBASE GMBH
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) sind integrierender Bestandteil jedes von uns übermittelten Angebotes, jeder bei uns eingehenden Bestellung sowie jedes Auftrags bzw. Vertrages, der durch die Auftragsannahme zustande kommt. Diese AGB gelten, soweit die Vertragsparteien nicht ausdrücklich Ergänzungen oder Abänderungen schriftlich vereinbart haben. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender und abweichender AGB des Auftraggebers die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausführen. Schweigen der woodbase GmbH gilt nicht als Zustimmung. Die nachfolgenden Bestimmungen über die Lieferung von Waren gelten sinngemäß auch für sonstige von uns erbrachten Leistungen. Unsere AGB werden mit dem Abschluss des Erstauftrags zur dauerhaften Grundlage aller zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber,ohne dass es einer weiteren gesonderten Zustimmung bedarf.
Unsere AGB sind primär auf Rechtsgeschäfte zwischen Kaufleuten im Sinne des § 1 UGB abgestimmt. Sofern Lieferungen an Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG erfolgen, gelten diese AGB, sofern sie nicht den zwingenden Bestimmungen des KSchG widersprechen.
Wird eine Bestimmung unserer AGB für nichtig oder rechtsunwirksam erklärt, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und sind so auszulegen, wie wenn der Vertrag ohne diese ungültige Bestimmung abgeschlossen worden wäre. Dasselbe gilt für Vertragslücken. Kontroversen hinsichtlich der Erfüllung von Verträgen berechtigen den Auftraggeber nicht dazu, fällige Zahlungen auszusetzen oder zu verzögern. Vertragsrechte des Auftraggebers können nur mit unserer schriftlichen Zustimmung abgetreten werden.
2. ANGEBOT UND AUFTRAGSBESTÄTIGUNG
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Eine Bestellung wird mit Übermittlung der Auftragsbestätigung durch uns per E-Mail oder Fax rechtswirksam, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb 1 Werktages nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Inhalten und den darin enthaltenen Bedingungen widerspricht. Wir sind berechtigt, eine Bestellung innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Enthält unsere Auftragsbestätigung notwendige Anpassungen gegenüber der mündlichen oder schriftlichen Bestellung, so gelten diese Anpassungen als vom Auftraggeber anerkannt, wenn er diesen nicht binnen 1 Werktages widerspricht. Ein Rücktritt des Auftraggebers nach dem verbindlich werden der Auftragsbestätigung bzw. des Auftrags ist nur mit unserem Einverständnis möglich. Darüber hinaus behalten wir uns vor, dem Auftraggeber eine Stornogebühr in Höhe von 10% des Auftragswerts, mindestens jedoch € 100,- exkl. Mehrwertsteuer zu verrechnen. Individuell gefertigte Manufakturprodukte und Sonderfertigungen, wie zum Beispiel unsere Produktgruppen woodbase MANUFAKTUR und woodbase DESIGN können grundsätzlich nicht storniert werden, zudem behalten wir uns vor, bei Manufaktur- & Sonderfertigungen bis zu 5% Mehrmenge liefern und verrechnen zu dürfen als in der Auftragsbestätigung bestätigt.
Unsere Produktmuster sind unverbindliche Sortierungs-, Farb- und Strukturmuster. Holz ist ein Naturprodukt, technische, haptische und optische Abweichungen liegen in der Natur der Sache. Technische und naturbedingte Abweichungen, insbesondere hinsichtlich der Farbtöne und der Oberflächenstruktur, sind im Rahmen der Normen und Produktspezifikationen sowie der handels- & marktüblichen Toleranzenzulässig und sind vom Auftraggeber zu akzeptieren.
3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Preise für unsere Waren ergeben sich aus den in unseren aktuellen Druckwerken oder den auf unserer Webseite dargestellten UVP (unverbindliche, empfohlene Verkaufspreise) und den mit dem Händler getroffenen Konditionsvereinbarungen. Sofern sich aus einer Konditionsvereinbarung oder einer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab unserem Firmensitz in Mondsee zuzüglich Zustellungs- und Verzollungskosten. Mit der Herausgabe einer neuen Preisliste verlieren sämtliche früher genannten Preise für neue Geschäftsfälle ihre Wirksamkeit.
Alle von uns dargestellten UVP (unverbindliche, empfohlene Verkaufspreise) sollen absatzseitig zur preislichen Orientierung und unseren Händlern (unter Anwendung der vereinbarten Einkaufs-Rabatte) als Kalkulationshilfe dienen. Unsere UVP stehen in keinem Verhältnis zu den UVP von Herstellern, Importeuren oder Großhändlern, bei denen wir unsere Produkte beziehen oder fertigen lassen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Verantwortung für eine marktgerechte und faire Kalkulation im Wiederverkauf an Endkunden ausschließlich beim Händler liegt.
Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als drei Monaten ab Bestelldatum, Preise im Falle von eintretenden allgemeinen Kostensteigerungen wie etwa aufgrund von Abgabenerhöhungen, Wechselkursschwankungen oder Materialpreissteigerungen an den Märkten anzupassen.
Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestellten Menge. All unsere Rechnungen sind vor Lieferung zu bezahlen, sofern nicht in gesonderten Konditionsvereinbarungen andere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für Rechnungen über Teillieferungen. Für die Einhaltung der Zahlungsfristen ist der Zahlungseingang auf unserem Bankkonto maßgeblich. Die Aufrechnung von Gegenforderungen seitens des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
Ab einem vereinbarten Nettowarenwert verstehen sich die Lieferungen innerhalb Österreichs und Deutschland frei Haus, je nach Vereinbarung geliefert frei Bordsteinkante ohne Vertragen oder zur Entladung mit Stapler. Sondertransporte und Expresslieferungen, sowie Exportlieferungen außer nach Deutschland sind grundsätzlich unfrei, außer es gilt aufgrund einer gesonderten Konditionsvereinbarung als anders geregelt.
Gerät der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen in Verzug, sind wir berechtigt, Erfüllung und Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung zu fordern sowie unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen vom Vertrag zurücktreten.Im Falle eines Rücktritts unsererseits sind wir berechtigt, unabhängig von einem Verschulden des Auftraggebers und vom Nachweis eines uns angelaufenen Schadens eine angemessene Stornogebühr in Höhe von 15 %des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu erheben. Diese Stornogebühr unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Geltendmachung eines höheren Schadenersatzanspruchs im Falle von nicht abgenommenen individuellen Sonderfertigungen behalten wir uns ausdrücklich vor.
Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber seine Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit. Ergeben sich dagegen, zu einem späteren Zeitpunkt begründete Bedenken oder berechtigte Zweifel, zum Beispiel aufgrund negativer Bonitätsauskünfte, sind wir berechtigt, die Erfüllung sämtlicher Verträge von einer Vorauszahlung oder ausreichenden Sicherheitsleistungen abhängig zu machen. Wir sind ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn binnen zwei Wochen nach erfolgter Aufforderung weder eine Vorauszahlung noch eine ausreichende Sicherheitsleistung erfolgt.
Wir sind berechtigt, beim Auftraggeber bei fälligen Forderungen, die sich aus dem Zahlungsverzugsgesetz ergebenden Mahngebühren und Verzugszinsen einzufordern.Sämtliche Kosten einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Rechtsverfolgung im In- und/oder Ausland sind vom Auftraggeber zu ersetzen, auch dann, wenn das betreffende ausländische Recht eine dem österreichischen Recht entsprechende Kostenerstattungsregelung nicht vorsieht. Diese Erstattungspflicht umfasst sämtliche von uns zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung aufgewendeten Kosten.
4. LIEFERUNG UND ABNAHME
Soweit nichts anderes vereinbart wird, gelten die von uns kommunizierten Lieferfristen ab Lager oder ab Produktionsstätte, sind unverbindlich und beginnen mit dem spätesten der nachfolgenden Zeitpunkte: Datum der Auftragsbestätigung, Datum der Bekanntgabe aller vom Auftraggeber zu erbringenden und zur Auftragserfassung notwendigen Informationen und Voraussetzungen, Eingang von Anzahlungen bzw. Zahlungen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, werden grundsätzlich mehrtägige Lieferzeitfenster bzw. Kalenderwochen und ausdrücklich keine Fixliefertermine kommuniziert bzw. bestätigt.
Die Lieferung erfolgt ab einem unserer Lager oder ab dem Lager eines unserer Lieferanten bzw. ab der Produktionsstätte eines unserer Hersteller, sofern nicht in einer gesonderten Konditionsvereinbarung oder einer Auftragsbestätigung abweichende Lieferbedingungen angeführt sind. Eine Lieferung frei Baustelle oder frei Lager des Auftraggebers setzt die Garantie des Auftraggebers voraus, dass die Anlieferung über eine mit schwerem Lastzug befahrbare Zufahrtsstraße erfolgen kann bzw. diese dafür geeignet ist. Der Ablade- und/oder Übernahmevorgang ist durch den Auftraggeber bzw. durch einen vom Auftraggeber autorisierten Übernehmer ohne unnötigen Aufschub auf seine Kosten vorzunehmen. Der Auftraggeber hat für die unverzügliche Übernahme und Sicherstellung der Ware am Lieferort zu sorgen, kommt er dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, sind wir berechtigt, die Ware auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers am Lieferort abzuladen. Der Auftraggeber haftet für die Übernahme- und Prüfpflichten des Übernehmers, unabhängig davon ob der Auftraggeber selbst, ein Mitarbeiter oder ein Kunde des Auftraggebers die Ware am vereinbarten Lieferort übernimmt. Der Auftraggeber bzw. der Übernehmer hat die Lieferung bei Übergabe unverzüglich zu prüfen. Etwaige äußerlich erkennbare Transportschäden sind sofort bei Empfang zu rügen und deren Art und Umfang ist uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Vor Ort ist der Auftraggeber bzw. der Übernehmer verpflichtet, Art und Umfang des Transportschadens auf dem Fracht- oder Lieferschein detailliert zu vermerken. Der Auftraggeber verliert das Recht, sich auf eine Vertragswidrigkeit der Lieferung zu berufen oder einen Transportschaden geltend zu machen, wenn er die Prüfung unterlässt oder wenn er eine Vertragswidrigkeit nicht unverzüglich nach dem Zeitpunkt, zu dem er bei ordnungsgemäßer Prüfung diese hätte erkennen können, unter der genauen Angabe schriftlich rügt.
Erfolgt die Anlieferung der Ware „frei Bordsteinkante“ vor die Baustelle bzw. vor das Lager des Auftraggebers, ist eine Zustellung in das Innere von Gebäuden, sofern nichts Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart ist, nicht möglich. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer oder den sonst mit der Versendung Beauftragten auf den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn wir die Versandkosten übernommen haben. Versandart und Versandweg bleibt uns unter Ausschluss einer Haftung vorbehalten. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Teillieferungen anzunehmen und im Rahmen der vereinbarten Zahlungskondition zu bezahlen. Nimmt der Auftraggeber die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an, so können wir entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Frist zur Annahme, vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen vom Auftraggeber einzufordern. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
Wird der von uns kommunizierte Liefertermin um mehr als acht Wochen aufgrund von uns zu vertretenden Umständen überschritten, ist der Auftraggeber berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist von vier Wochen, die uns schriftlich bekanntzugeben ist, vom Vertrag zurückzutreten. Ersatzansprüche des Auftraggebers bestehen auch dann nicht, wenn die Lieferfrist aufgrund von Umständen überschritten wurden, die wir zu vertreten haben. Der Auftraggeber hat im Falle eines Rücktritts das Recht auf Erstattung der für die nicht gelieferten Waren bereits geleistete Anzahlungen. Andere Ansprüche des Auftraggebers gegen uns, aufgrund des Lieferverzuges, insbesondere Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Verzögert sich die Lieferung durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Ereignissen welche außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, gleich ob sie bei uns oder bei einem unserer Lieferanten eingetreten sind (etwa Betriebsstörung, Transportbehinderungen welcher Art auch immer, An- und Ausfuhrverbote, Verzögerung der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Streiks, Aussperrungen oder sonstige Arbeitskämpfe, Aufruhr, behördliche Eingriffe, Krieg, kriegsähnliche Zustände, Mobilmachungen, Blockaden, Energieversorgungsschwierigkeiten, generell höhere Gewalt), so verlängert sich, sofern die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Fälle höherer Gewalt durch vorstehende Ereignisse schließen eine Haftung unsererseits, insbesondere aus dem Titel des Verzugs, aus. Wird eine Lieferung oder Leistung unmöglich, so werden wir von unserer Lieferverpflichtung befreit. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Lieferverpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.
Wird der Versand der Ware auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, sind wir berechtigt, die durchverlängerte Einlagerung entstehenden Kosten mit bis zu € 1,00/m² monatlich, gesondert zu verrechnen. Wir sind zudem berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer vierwöchigen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Auftraggeber mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern. Zudem sind wir berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere dann, wenn berechtigte Zweifel über die Bonität des Auftraggebers bestehen, die notwendige oder vereinbarte Vorauszahlung für den zu versendenden Auftrag nicht geleistet wurde oder die bereits für zumindest zwei Monate verrechneten Lagerkosten nicht bezahlt wurden.
Ist Ware auf Abruf Vertragsgegenstand, ist der Auftraggeber zur vollständigen Abnahme der vereinbarten Liefermenge innerhalb der vereinbarten Lieferzeit verpflichtet.
Wir garantieren, das deklarierte und/oder im Vorfeld der Auftragserteilung bemusterte Produkt zu liefern. Mitunter um die bestmögliche Warenverfügbarkeit gewährleisten zu können, behalten wir uns vor, Ware aus dem WOODBASE-Sortiment entweder in Eigenmarken-Verpackung, Werks-Verpackung, Importeursmarken-Verpackung oder neutral weiß verpackt auszuliefern. Etikettenbeschriftungen können daher auch von unseren Artikelbezeichnungen abweichen. Wir empfehlen daher, bei der Warenübernahme auch den am Lieferschein angeführten Identifikationscode, EAN-Code oder die Alternativbezeichung zur Kontrolle heranzuziehen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere Lieferungen ausschließlich zu unseren AGB stattfinden und allfällige entgegenstehende Bestimmungen in der Bestellung nicht akzeptiert werden können. Für den Fall, dass Sie mit dieser Vorgangsweise nicht einverstanden sind, besteht die Möglichkeit, innerhalb von 3 Tagen ab Bestelldatum den Auftrag zu stornieren, sofern zu diesem Zeitpunkt noch keine Sonderfertigungsware produziert wurde. Nach Ablauf dieser Frist wird der Auftrag verbindlich.
5. EIGENTUMSVORBEHALT
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung (auch Vorbehaltsware genannt) einschließlich Frachtkosten, allfälliger Zinsen und diverser Spesen unser Eigentum. Das Eigentum geht erst dann auf den Auftraggeber über, wenn dieser sämtliche Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Im Falle einer Veräußerung der Ware hat sich der Auftraggeber jedoch das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung vorzubehalten. Der Auftraggeber tritt schon jetzt, ohne dass es einer gesonderten Abtretungserklärung bedarf, die ihm aus der Weiterveräußerung zustehende Forderung gegen seinen Abnehmer bis zur Höhe des dann noch ausstehenden Kaufpreises an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Auftraggeber verpflichtet, uns seinen Abnehmer so zeitnah wie möglich bekannt zu geben. Wir sind berechtigt, von der Abtretung jederzeit Gebrauch zu machen und die Forderung auch selbst einzuziehen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln und diesen auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern. Ansprüche aus Versicherungsverträgen gelten in Höhe der bei Eintritt des Versicherungsfalls aushaftenden Forderung als schon jetzt an uns zahlungshalber abgetreten. Wird der Kaufgegenstand bearbeitet oder mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstandes zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche, wie für den unter Vorbehalt gelieferten Kaufgegenstand. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass auch bearbeitete oder verarbeitete Ware bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum bleibt.
Bei Pfändungen oder sonstiger Inanspruchnahme der Kaufsache ist der Auftraggeber verpflichtet, unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverzüglich schriftlich zu verständigen. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögens des Auftraggebers, eines Sanierungsverfahrens, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Ausgleichs- oder Vorverfahrens oder eines diesen gleich zu haltenden Verfahrens erlöschen die Rechte des Auftraggebers zur Weiterveräußerung, zur Weiterverarbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der uns abgetretenen Forderungen.
6. RETOURWAREN
Retourwaren werden nur innerhalb von 4 Wochen ab Rechnungsdatum und nach unserer schriftlichen Zustimmung angenommen. Aktionsware, Sonderartikel und individuell gefertigte Sonderware bzw. Manufakturware wird generell nicht retour genommen. Wir nehmen ausschließlich unbeschädigte und ordnungsgemäß verpackte Ware retour. Die Retourware muss dem Spediteur gut transportgesichert, gebündelt, verschnürt und mit Kantenschutz versehen sowie auf stabilen Paletten fixiert übergeben werden. Übernommen wird ausschließlich einwandfreie Ware in unbeschädigter Originalverpackung. Beschädigte oder verschmutzte Retourwaren werden nicht gutgeschrieben. Die Frachtkosten einer Retourlieferung trägt immer der Auftraggeber! Für Schäden welche beim Transport der Retoursendung entstehen, haftet der Auftraggeber. Bei der Gutschrift von Retourwaren werden 15% des Warenwerts als Manipulationsgebühr abgezogen bzw. verrechnet.
7. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Die gelieferte Ware ist bei der Übernahme (Abladung) durch den Auftraggeber oder dem vom Auftraggeber autorisierten Übernehmer sofort sorgfältig zu prüfen. Offene Mängel sind uns unverzüglich und vor dem Verlegen und/oder der Weiterverarbeitung der Ware schriftlich und detailliert zu melden. Uns ist innerhalb einer Frist von zumindest 10 Werktagen die Gelegenheit zu geben, den Mangel an Ort und Stelle festzustellen sowie gegebenenfalls eine Verbesserung oder einen Austausch vorzunehmen. Durch eine Mängelbehebung tritt keine Verlängerung der Gewährleistungsfrist ein. Lassen wir mangelhafte Waren oder Teile davon, zwecks Nachbesserung oder Ersatz zurücksenden, so übernimmt der Auftraggeber Kosten und Gefahr des Transportes, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Ersetzte oder ausgetauschte, mangelhafte Waren oder Teile davon, stehen uns zur Verfügung. Für die Kosten einer durch den Auftraggeber selbst vorgenommenen Mängelbehebung haben wir nur dann aufzukommen, wenn wir hierzu schriftlich unsere Zustimmung erteilt haben. Wir leisten für Waren und für Teile der Waren, die wir von Dritten bezogen haben, nur im Rahmen der uns selbst gegen unsere Vorlieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche Gewähr. Wir leisten keine Gewähr für die Durchführung von Reparaturaufträgen. Soweit sich aus unseren Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, aus welchem Rechtsgrund auch immer, ausgeschlossen. Wir haften daher nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere auch nicht für entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers bzw. dessen Kunden. Jeglicher Gewährleistungsanspruch ist der Höhe nach, mit dem Kaufpreis der vom Auftraggeber zu leisten ist, begrenzt. Ab Beginn der Gewährleistung übernehmen wir keine weitergehende Haftung als in diesem Artikel bestimmt ist. Wir haften auch nicht für Mängel, deren Ursache vor dem Gefahrenübergang liegt. Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die aufgrund von Zulassungsvorschriften, Verlege- und Pflegerichtlinien zum Kaufgegenstand, insbesondere im Hinblick auf allfällige Prüfpflichten und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann. Werden Mängelrügen ungerechtfertigt erhoben und entstehen uns hierdurch Kosten, behalten wir uns vor, diese beim Auftraggeber einzufordern. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate.
Änderungen an mangelhaften Waren bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung, ansonsten führt dies zum Verlust eines allfälligen Gewährleistungsanspruchs. Ist der Auftraggeber Unternehmer, gelten überdies die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten (§ 377 UGB). Soweit Mängel nicht unverzüglich angezeigt werden, gilt die gelieferte Ware als genehmigt.
Transportschäden müssen bei sonstigem Anspruchsverlust schon bei Anlieferung der Ware unverzüglich angezeigt, auf dem Lieferschein bzw. Frachtbrief detailliert vermerkt und uns gemeldet werden. Auch im Fall eines Transportschadens ist der Auftraggeber verpflichtet, die Ware zunächst anzunehmen, sowie auf eigene Gefahr und Kosten sachgemäß abzuladen und zu lagern. Wir leisten nur für solche Transportschäden Gewähr, die bereits bei Übergabe der Ware vorhanden waren. Dies ist auch dann vom Auftraggeber zu beweisen, wenn ein Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe hervorkommt.
Liegen Mängel vor, die Gewährleistungsansprüche auslösen, kann der Auftraggeber ausschließlich die Verbesserung oder den Austausch der fehlerhaften Teile der Ware fordern, wobei diesbezüglich uns das Wahlrecht, ob eine Verbesserung oder ein Austausch vorgenommen wird, zusteht. Ist eine Verbesserung/der Austausch unmöglich oder für uns mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, wird sie/der von uns verweigert oder nicht in angemessener Frist vorgenommen, steht dem Auftraggeber statt des Verbesserungsanspruchs/des Anspruches auf Austausch ein Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung zu. Ein wesentlicher Mangel liegt vor, wenn dadurch der ordentliche Gebrauch der Ware verhindert wird, wenn Fehler der Konstruktion, des Materials oder der Ausführung vorliegen. Abweichungen bezüglich des Formats, der Passung und der Qualität sind im Rahmen der bestehenden, in Österreich gültigen Normen zulässig. Holz ist ein Naturprodukt, produktspezifische Farb-, Sortierungs- & Strukturdifferenzen zwischen Mustern und gelieferter Ware sind zulässig und stellen keinen Grund zur Beanstandung dar. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bezüglich Farbspektrum, Sortierungsrichtlinien und Oberflächenstrukturen unsere Hinweise und Beschreibungen zu diesen Produktparametern zu beachten sind, da Muster die Bandbreite von Holz nur bedingt wiedergeben können. Unternehmen wir innerhalb angemessener Frist einen erfolglosen Verbesserungsversuch, ist der Auftraggeber erst dann berechtigt, von den vorgenannten Rechten auf Preisminderung oder Wandlung Gebrauch zu machen, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu mindestens zwei weiteren Verbesserungsversuchen gesetzt hat. Wir sind jedenfalls so lange nicht zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung verpflichtet, solange der Auftraggeber mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug ist.
Wir weisen darauf hin, unbedingt darauf zu achten, dass kein mangelhaftes Material verlegt wird. Mangelhafte Ware wird von uns kostenlos ausgetauscht. Wird allerdings offensichtlich mangelhafte Ware verlegt, gilt diese als akzeptiert. Eine nachträgliche Vergütung in Form einer Preisminderung oder Gutschrift für bereits verlegte, mangelhafte Materialien wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Auftraggeber oder der vom Auftraggeber Beauftragte hat unsere Verlege- & Pflegerichtlinien sorgfältig zu beachten. Unsere aktuellen Richtlinien sind in unserer gedruckten Preisliste und/oder auf unserer Website nachzulesen bzw. stehen dort zum Download bereit. Für Mängel und Schäden welche aus der Nichtbeachtung unserer Richtlinien entstehen, übernehmen wir keinerlei Haftung.
Sofern Lieferungen an Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG erfolgen, gelten diese AGB, sofern sie nicht den zwingenden Bestimmungen des KSchG widersprechen.
8. SONSTIGE SCHADENERSATZANSPRÜCHE
Soweit sich aus dem bisherigen nichts anderes ergibt, werden Schadenersatzansprüche gegen uns ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind insbesondere Schadenersatzansprüche für Schäden an Gütern, die nicht Vertragsgegenstand sind, für sonstige Schäden, für entgangenen Gewinn und sofern sich nicht aus den Umständen des Einzelfalles ergibt, dass uns grobes Verschulden zur Last fällt. Ausdrücklich ausgeschlossen wird auch die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Schäden, sowie Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können. Sofern Lieferungen an Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG erfolgen, gelten diese AGB, sofern sie nicht den zwingenden Bestimmungen des KSchG widersprechen.
9. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist unser Firmensitz in Mondsee, und zwar auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wels. Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht, mit Ausnahme des UNCITRAL Einheits-Kaufrechtes (Übereinkommen für Verträge des internationalen Warenkaufes vom 11.4.1980) dessen Geltung ausdrücklich ausgeschlossen ist.
10. GEISTIGES EIGENTUM
Marketingunterlagen wie Preislisten, Imagekataloge und Prospekte sowie Pläne, Zeichnungen und sonstige von uns entwickelte Unterlagen bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwertung oder Vervielfältigung bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Bei ihrer Verwendung ohne unserer Zustimmung sind wir berechtigt, eine angemessene Abstandsgebühr in Höhe von mindestens 50 Prozent der Voranschlagssumme geltend zu machen.
11. DATENSCHUTZ
Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass wir seine Daten automationsunterstützt speichern und verarbeiten dürfen. Ferner erklärt sich der Auftraggeber einverstanden, dass auch Anfragen bezüglich Unternehmensbewertungen bei entsprechenden Auskunftsbüros gestellt werden dürfen. Des Weiteren willigt der Auftraggeber ein, dass im Falle eines Zahlungsverzuges alle Daten an einen Kreditschutzversicherer übermittelt und von diesem Dritten zugänglich gemacht werden.
Stand: 15. Mai 2021
Alle früheren AGB verlieren hiermit ihre Gültigkeit.