71 VERLEGE UND PFLEGEANLEITUNG VERLEGEANLEITUNG FÜR NATURHOLZBÖDEN Empfehlung Koordinationsgespräch Wir empfehlen grundsätzlich bereits im Vorfeld der Estrich und Ober boden Verlegung ein Koordinationsgespräch mit Estrichleger Heizungs bauer Bodenleger und Bauleitung bzw Auftraggeber zu führen um alle wichtigen technischen Details wie Estrichtyp Anforderungen an den Estrich bezüglich erforderlicher Ebenheit und Güte etwaige Trocknungs beschleunigungsmittel Estrichfugen Niveauunterschiede Höhenlage Messpunkte für CM Messung Trocknungszeiten Arbeitstermine und Schutzzeiten eventuell notwendige Voranstriche oder Spachtelungen zu verlegendes Parkettmaterial bzw Eignung des Parkettbodens Pflegehin weise usw zu klären Bei Heizestrich Systemen mit Warmwasser Fußbodenheizung hat der Heizungsbauer laut ÖNORM B2242 Teil 1 bis 7 den Auftraggeber recht zeitig auf die Notwendigkeit eines Koordinationsgesprächs zwischen allen beteiligten Gewerken hinzuweisen Durch den Auftraggeber zu erbringende Voraussetzungen laut ÖNORM B 2218 2009 Vor Beginn der Arbeiten müssen Fenster Tür und sonstige Öffnungen geschlossen sein um Feuchtigkeits oder Staubeinwirkungen weitgehend zu unterbinden Pro Geschoß ist mindestens 1 Höhenpunkt zu übergeben Der zur Verfügung gestellte Untergrund ist in verlegereifem Zustand zu übergeben Der Untergrund muss frei von Verunreinigungen und von allen die Haftung beeinflussenden Materialien sein Scheinfugen Risse und Plattenstöße müssen kraftschlüssig verschlossen sein Der Untergrund muss eine ausreichende Oberflächenfestigkeit aufweisen Die Oberfläche des Untergrunds muss die erforderliche Glätte darf keine erhöhte Saugfähigkeit sowie keine wasserabweisenden Zusätze oder Trenn schichten aufweisen Der Restfeuchtewert laut CM Messung darf die Werte aus Tabelle A bzw die darüberstehenden Werte aus den Verlegerichtlinien des Parkettherstel lers nicht übersteigen Das Raumklima zum Zeitpunkt der Verlegung muss den Normwerten ent sprechen Etwaige bauseits eingebaute Beschüttungsstoffe müssen lufttrocken und gegen Feuchtigkeit geschützt sein und dürfen keine holzschädigen Materialien beinhalten Für aufgrund von baulichen Gegebenheiten und geplanten Benützungsbe dingungen erforderliche Dampfbremsen Abdichtungen Wärmedämmun gen oder Abschirmung gegen natürliche oder künstliche Wärmeabstrahlung hat der Auftraggeber zu sorgen Bei einer horizontalen Feuchtigkeitsab dichtung ist ein Wandhochzug bis zur Fußbodenoberkante vorzusehen Mögliche Zusatzleistungen des Bodenlegers laut ÖNORM B 2218 2009 wenn obige Voraussetzungen vom Auftraggeber nicht erbracht werden Kraftschlüssiges Verschließen von Scheinfugen Plattenstößen und Rissen Vorbereiten des Untergrunds z Bsp Grundieren Herstellen von Haftbrücken Ausgleichen von Absätzen usw Ausgleichen von Unebenheiten wenn die Anforderungen an die Ebenheiten des Untergrunds nicht erfüllt werden Vergütung der Estrich Oberfläche falls die zur Verlegung notwendigen Anforderungen nicht erfüllt werden Herstellung einer Feuchtigkeitssperre falls die erforderliche Estrich Rest feuchte nicht erfüllt wird eine Absperrung vom Auftraggeber gewünscht wird technisch möglich ist und fachlich frei gegeben werden kann Abschneiden von Randdämmstreifen Ausfugung mit elastischen Materialien Prüfpflichten des Verlegers basierend auf ÖNORM B2218 2009 vorbereitende Maßnahmen und Prüfpflichten laut den Richtlinien der woodbase GmbH Wir empfehlen als Untergrund grundsätzlich Zementestriche oder Calcium sulfat bzw Anhydrit Estriche der Güteklasse E300 oder höher und die vollflächige Verklebung unserer Parkettböden mit hochwertigen Parkett klebstoffen Nachfolgende Anforderungen und Prüfpflichten sind bei der vollflächigen Verklebung unserer Parkettböden zu erfüllen sowie die an geführten Verlege Richtlinien zu beachten Es müssen mindestens bauprovisorische Türen Fenster vorhanden sein Wände müssen vor der Estrichverlegung bis auf die Rohdecke verputzt worden sein um Schallbrücken zu vermeiden und auf keinen Fall erst nach der Estrichverlegung Alle Nassarbeiten wie die von Maler und Fliesenleger sollten bereits ab geschlossen sein und die Räumlichkeiten keine erhöhte Baufeuchtigkeit mehr aufweisen um nachträgliche negative Feuchtigkeitseinwirkung zu vermeiden Die Estrichoberfläche muss frei von Verunreinigungen und von allen die Haftung beeinflussenden Materialien wie zum Bsp von Ölen Fetten Dichtungszusätzen zu Beton und Mörtel Mörtel Anstrichen usw sein Scheinfugen Arbeitsfugen und Risse müssen kraftschlüssig verbunden sein Dehn bzw Bewegungsfugen müssen mit einem Randstreifen aus geführt sein Bei Bedarf ist ein Fugenplan anzufordern Es ist darauf zu achten dass bei allen aufgehenden Bauteilen Rand dämmstreifen gesetzt wurden welche erst nach dem Nivellieren oder Spachteln des Untergrunds vom Verleger abzuschneiden sind Die Oberflächenfestigkeit des Estrichs ist mit einfachen Mitteln opti sche Begutachtung Klopfen und Gitterritzprobe zu prüfen Der Haftzugs wert des Estrichs muss bei der Verlegung von 3 schichtig aufgebauten Parkettböden bis zu einer Dielenbreite von 260mm mindestens 1 0N mm betragen Bei großformatigen 3 schichtig aufgebauten Dielen mit Breiten über 260mm muss der Untergrund Haftzugswerte von mindestens 1 3N mm aufweisen Bei der vollflächigen Verklebung von Massivholzdielen empfehlen wir Haftzugswerte von mindestens 1 5N mm Sollte der Unter grund die hier angeführten Anforderungen nicht erfüllen ist dieser dem entsprechend zu vergüten Im Zweifelsfalle empfehlen wir ausdrücklich die Durchführung einer Haftzugsmessung Die Estrichoberfläche ist auf die erforderliche Glätte allfällige Beschädi gungen und auf eine gleichmäßig saugende Oberfläche zu prüfen Die maximale Untergrund Unebenheit sollte 1 5mm auf 1 Meter Länge und 3mm auf 2 Meter Länge nicht überschreiten Unebenheiten sind mittels Messlatte und Metall Messkeil zu überprüfen Gemessen wird von Erhöhung zu Erhöhung Die Höhenlage des Estrichs ist in Bezug zur Parkettbodenoberkante zu prüfen Bei der Verlegung auf Heizestrichen ist das Aufheizprotokoll beim Auf traggeber anzufordern Laut ÖNORM B 2242 Teil 1 bis 7 ist der Heizungs bauer dazu verpflichtet den Aufheizvorgang durchzuführen und dem Auf traggeber ein ausgefülltes Protokoll zu übergeben Die Restfeuchte des Estrichs ist mittels CM Messung zu überprüfen Pro maximal 100m Fläche bzw mindestens einmal pro Geschoss ist eine Messung vorzunehmen Es empfiehlt sich elektronisch vorzumessen und die CM Messung an der feuchtesten Stelle durchzuführen Aufgrund der Vielfalt an unterschiedlichen Estrichtypen und Estrichzusätzen können keine seriösen allgemeingültigen Restfeuchte Grenzwerte vorgegeben werden daher ist es notwendig im Vorfeld der Verlegung beim Estrichhersteller zusätzlich zum Estrichdatenblatt schriftlich anzufordern bei welcher Ausgleichs bzw Rest feuchte der eingebrachte Estrich die Verlegereife für die anschließende Verle gung von Parkett aufweist Sollte der Estrichhersteller schriftlich auf die laut Ö Norm B 2218 2009 vorgegeben Restfeuchtewerte verweisen empfehlen wir bei Zementestrichen die in dieser Norm vorgegebenen Werte um mindes tens 0 3 CM zu unterschreiten Bei Calciumsulfat bzw Anhydrit Estrichen darf die Restfeuchte zum Zeitpunkt der Verlegung max 0 3CM betragen Sollte es sich um einen trocknungsmittelbeschleunigten Estrich handeln ist die Restfeuchte Messung vom Estrichleger durchzuführen Sollte der Estrichleger die Messung noch nicht durchgeführt haben ist dieser vom Auftraggeber mit der Messung zu beauftragen Die schriftliche Bestätigung des Erreichens der Ausgleichsfeuchte bzw der Verlegereife hat der Estrich leger an den Auftraggeber und dieser an den Bodenleger zu übergeben
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