124 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN pflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach sind wir berechtigt die Ware auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers am Lieferort abzuladen Der Auftraggeber haftet für die Übernahme und Prüfpflichten des Übernehmers unabhängig davon ob der Auftraggeber selbst ein Mitarbeiter oder ein Kunde des Auftraggebers die Ware am vereinbarten Lieferort übernimmt Der Auf traggeber bzw der Übernehmer hat die Lieferung bei Übergabe unverzüglich zu prüfen Etwaige äußerlich erkennbare Transportschäden sind sofort bei Empfang zu rügen und deren Art und Umfang ist uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen Vor Ort ist der Auftraggeber bzw der Übernehmer verpflichtet Art und Umfang des Transportschadens auf dem Fracht oder Lieferschein detail liert zu vermerken Der Auftraggeber verliert das Recht sich auf eine Vertrags widrigkeit der Lieferung zu berufen oder einen Transportschaden geltend zu machen wenn er die Prüfung unterlässt oder wenn er eine Vertragswidrigkeit nicht unverzüglich nach dem Zeitpunkt zu dem er bei ordnungsgemäßer Prü fung diese hätte erkennen können unter der genauen Angabe schriftlich rügt Erfolgt die Anlieferung der Ware frei Bordsteinkante vor die Baustelle bzw vor das Lager des Auftraggebers ist eine Zustellung in das Innere von Gebäu den sofern nichts Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart ist nicht möglich Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer oder den sonst mit der Versendung Beauftragten auf den Auftraggeber über und zwar auch dann wenn wir die Versandkosten übernommen haben Ver sandart und Versandweg bleibt uns unter Ausschluss einer Haftung vorbehal ten Wir sind zu Teillieferungen berechtigt sofern nicht ausdrücklich Gegen teiliges vereinbart wurde Der Auftraggeber ist verpflichtet Teillieferungen anzunehmen und im Rahmen der vereinbarten Zahlungskondition zu bezah len Nimmt der Auftraggeber die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an so können wir entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Frist zur Annahme vom Vertrag zurücktreten In diesem Fall sind wir berechtigt den uns entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen vom Auftraggeber einzufordern In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälli gen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über in dem dieser in Annahmeverzug gerät Wird der von uns kommunizierte Liefertermin um mehr als acht Wochen auf grund von uns zu vertretenden Umständen überschritten ist der Auftraggeber berechtigt unter Setzung einer Nachfrist von vier Wochen die uns schrift lich bekanntzugeben ist vom Vertrag zurückzutreten Ersatzansprüche des Auftraggebers bestehen auch dann nicht wenn die Lieferfrist aufgrund von Umständen überschritten wurden die wir zu vertreten haben Der Auftrag geber hat im Falle eines Rücktritts das Recht auf Erstattung der für die nicht gelieferten Waren bereits geleistete Anzahlungen Andere Ansprüche des Auf traggebers gegen uns aufgrund des Lieferverzuges insbesondere Schaden ersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausdrücklich ausgeschlossen Verzögert sich die Lieferung durch den Eintritt von unvorhersehbaren außer gewöhnlichen Ereignissen welche außerhalb unseres Einflussbereiches lie gen gleich ob sie bei uns oder bei einem unserer Lieferanten eingetreten sind etwa Betriebsstörung Transportbehinderungen welcher Art auch immer An und Ausfuhrverbote Verzögerung der Anlieferung wesentlicher Rohstof fe Streiks Aussperrungen oder sonstige Arbeitskämpfe Aufruhr behördli che Eingriffe Krieg kriegsähnliche Zustände Mobilmachungen Blockaden Energieversorgungsschwierigkeiten generell höhere Gewalt so verlängert sich sofern die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird die Lieferfrist in angemessenem Umfang Fälle höherer Gewalt durch vorstehende Ereig nisse schließen eine Haftung unsererseits insbesondere aus dem Titel des Verzugs aus Wird eine Lieferung oder Leistung unmöglich so werden wir von unserer Lieferverpflichtung befreit Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Lieferverpflichtung frei so kann der Auftraggeber hieraus kei ne Schadenersatzansprüche herleiten Dauert die Behinderung länger als 3 Monate ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten Wird der Versand der Ware auf Wunsch des Auftraggebers verzögert sind wir berechtigt die durch verlängerte Einlagerung entstehenden Kosten mit bis zu 1 00 m monatlich gesondert zu verrechnen Wir sind zudem berechtigt nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer vierwöchigen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Auftraggeber mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern Zudem sind wir berechtigt nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten insbesondere dann wenn berechtigte Zweifel über die Bonität des Auftrag gebers bestehen die notwendige oder vereinbarte Vorauszahlung für den zu versendenden Auftrag nicht geleistet wurde oder die bereits für zumindest zwei Monate verrechneten Lagerkosten nicht bezahlt wurden Ist Ware auf Abruf Vertragsgegenstand ist der Auftraggeber zur vollständigen Abnahme der vereinbarten Liefermenge innerhalb der vereinbarten Lieferzeit verpflichtet Wir weisen ausdrücklich darauf hin dass unsere Lieferungen ausschließlich zu unseren AGB stattfinden und allfällige entgegenstehende Bestimmungen in der Bestellung nicht akzeptiert werden können Für den Fall dass Sie mit dieser Vorgangsweise nicht einverstanden sind besteht die Möglichkeit in nerhalb von 3 Tagen ab Bestelldatum den Auftrag zu stornieren sofern zu diesem Zeitpunkt noch keine Sonderfertigungsware produziert wurde Nach Ablauf dieser Frist wird der Auftrag verbindlich 5 Eigentumsvorbehalt Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung auch Vorbe haltsware genannt einschließlich Frachtkosten allfälliger Zinsen und diverser Spesen unser Eigentum Das Eigentum geht erst dann auf den Auftraggeber über wenn dieser sämtliche Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat Der Auftrag geber ist berechtigt die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen Im Falle einer Veräußerung der Ware hat sich der Auftraggeber jedoch das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung vor zubehalten Der Auftraggeber tritt schon jetzt ohne dass es einer gesonderten Abtretungserklärung bedarf die ihm aus der Weiterveräußerung zustehende Forderung gegen seinen Abnehmer bis zur Höhe des dann noch ausstehenden Kaufpreises an uns ab Auf unser Verlangen ist der Auftraggeber verpflichtet uns seinen Abnehmer so zeitnah wie möglich bekannt zu geben Wir sind be rechtigt von der Abtretung jederzeit Gebrauch zu machen und die Forderung auch selbst einzuziehen Der Auftraggeber ist verpflichtet den Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln und diesen auf eigene Kosten gegen Feuer Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern Ansprüche aus Versicherungsverträgen gelten in Höhe der bei Eintritt des Versicherungsfalls aushaftenden Forderung als schon jetzt an uns zahlungshalber abgetreten Wird der Kaufgegenstand be arbeitet oder mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstandes zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übri gen das Gleiche wie für den unter Vorbehalt gelieferten Kaufgegenstand Wir weisen ausdrücklich darauf hin dass auch bearbeitete oder verarbeitete Ware bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum bleibt Bei Pfändungen oder sonstiger Inanspruchnahme der Kaufsache ist der Auf traggeber verpflichtet unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns un verzüglich schriftlich zu verständigen Mit Zahlungseinstellung Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögens des Auftrag gebers eines Sanierungsverfahrens eines gerichtlichen oder außergerichtli chen Ausgleichs oder Vorverfahrens oder eines diesen gleich zu haltenden Verfahrens erlöschen die Rechte des Auftraggebers zur Weiterveräußerung zur Weiterverarbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermäch tigung zum Einzug der uns abgetretenen Forderungen 6 Retourwaren Retourwaren werden nur innerhalb von 4 Wochen ab Rechnungsdatum und nach unserer schriftlichen Zustimmung angenommen Aktionsware Son derartikel und individuell gefertigte Sonderware bzw Manufakturware wird generell nicht retour genommen Wir nehmen ausschließlich unbeschädigte und ordnungsgemäß verpackte Ware retour Die Retourware muss dem Spe diteur gut transportgesichert gebündelt verschnürt und mit Kantenschutz versehen sowie auf stabilen Paletten fixiert übergeben werden Übernommen wird ausschließlich einwandfreie Ware in unbeschädigter Originalverpackung Beschädigte oder verschmutzte Retourwaren werden nicht gutgeschrieben Die Frachtkosten einer Retourlieferung trägt immer der Auftraggeber Für Schäden welche beim Transport der Retoursendung entstehen haftet der Auf traggeber Bei der Gutschrift von Retourwaren werden 15 des Warenwerts als Manipulationsgebühr abgezogen bzw verrechnet
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