128 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN durch den Auftraggeber bzw durch einen vom Auftraggeber autorisierten Über nehmer ohne unnötigen Aufschub auf seine Kosten vorzunehmen Der Auftrag geber hat für die unverzügliche Übernahme und Sicherstellung der Ware am Lie ferort zu sorgen kommt er dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach sind wir berechtigt die Ware auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers am Lie ferort abzuladen Der Auftraggeber haftet für die Übernahme und Prüfpflichten des Übernehmers unabhängig davon ob der Auftraggeber selbst ein Mitarbeiter oder ein Kunde des Auftraggebers die Ware am vereinbarten Lieferort übernimmt Der Auftraggeber bzw der Übernehmer hat die Lieferung bei Übergabe unverzüg lich zu prüfen Etwaige äußerlich erkennbare Transportschäden sind sofort bei Empfang zu rügen und deren Art und Umfang ist uns unverzüglich schriftlich mit zuteilen Vor Ort ist der Auftraggeber bzw der Übernehmer verpflichtet Art und Umfang des Transportschadens auf dem Fracht oder Lieferschein detailliert zu vermerken Der Auftraggeber verliert das Recht sich auf eine Vertragswidrigkeit der Lieferung zu berufen oder einen Transportschaden geltend zu machen wenn er die Prüfung unterlässt oder wenn er eine Vertragswidrigkeit nicht unverzüglich nach dem Zeitpunkt zu dem er bei ordnungsgemäßer Prüfung diese hätte erken nen können unter der genauen Angabe schriftlich rügt Erfolgt die Anlieferung der Ware frei Bordsteinkante vor die Baustelle bzw vor das Lager des Auftraggebers ist eine Zustellung in das Innere von Gebäuden sofern nichts Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart ist nicht möglich Die Ge fahr geht spätestens mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer oder den sonst mit der Versendung Beauftragten auf den Auftraggeber über und zwar auch dann wenn wir die Versandkosten übernommen haben Versandart und Versand weg bleibt uns unter Ausschluss einer Haftung vorbehalten Wir sind zu Teilliefe rungen berechtigt sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde Der Auftraggeber ist verpflichtet Teillieferungen anzunehmen und im Rahmen der vereinbarten Zahlungskondition zu bezahlen Nimmt der Auftraggeber die ver tragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an so können wir entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Frist zur Annahme vom Vertrag zurücktreten In diesem Fall sind wir berechtigt den uns entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen vom Auftraggeber einzufordern In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über in dem dieser in An nahmeverzug gerät Wird der von uns kommunizierte Liefertermin um mehr als acht Wochen aufgrund von uns zu vertretenden Umständen überschritten ist der Auftraggeber berech tigt unter Setzung einer Nachfrist von vier Wochen die uns schriftlich bekannt zugeben ist vom Vertrag zurückzutreten Ersatzansprüche des Auftraggebers bestehen auch dann nicht wenn die Lieferfrist aufgrund von Umständen über schritten wurden die wir zu vertreten haben Der Auftraggeber hat im Falle eines Rücktritts das Recht auf Erstattung der für die nicht gelieferten Waren bereits ge leistete Anzahlungen Andere Ansprüche des Auftraggebers gegen uns aufgrund des Lieferverzuges insbesondere Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausdrücklich ausgeschlossen Verzögert sich die Lieferung durch den Eintritt von unvorhersehbaren außerge wöhnlichen Ereignissen welche außerhalb unseres Einflussbereiches liegen gleich ob sie bei uns oder bei einem unserer Lieferanten eingetreten sind etwa Betriebs störung Transportbehinderungen welcher Art auch immer An und Ausfuhrverbo te Verzögerung der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe Streiks Aussperrungen oder sonstige Arbeitskämpfe Aufruhr behördliche Eingriffe Krieg kriegsähnliche Zustände Mobilmachungen Blockaden Energieversorgungsschwierigkeiten ge nerell höhere Gewalt so verlängert sich sofern die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird die Lieferfrist in angemessenem Umfang Fälle höherer Gewalt durch vorstehende Ereignisse schließen eine Haftung unsererseits insbesondere aus dem Titel des Verzugs aus Wird eine Lieferung oder Leistung unmöglich so werden wir von unserer Lieferverpflichtung befreit Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Lieferverpflichtung frei so kann der Auftraggeber hie raus keine Schadenersatzansprüche herleiten Dauert die Behinderung länger als 3 Monate ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten Wird der Versand der Ware auf Wunsch des Auftraggebers verzögert sind wir berechtigt die durch verlängerte Einlagerung entstehenden Kosten mit bis zu 1 00 m monatlich gesondert zu verrechnen Wir sind zudem berechtigt nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer vierwöchigen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Auftraggeber mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern Zudem sind wir berechtigt nach Setzung und fruchtlosem Ver lauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten insbesondere dann wenn berechtigte Zweifel über die Bonität des Auftraggebers bestehen die not wendige oder vereinbarte Vorauszahlung für den zu versendenden Auftrag nicht geleistet wurde oder die bereits für zumindest zwei Monate verrechneten Lager kosten nicht bezahlt wurden Ist Ware auf Abruf Vertragsgegenstand ist der Auftraggeber zur vollständigen Abnah me der vereinbarten Liefermenge innerhalb der vereinbarten Lieferzeit verpflichtet Wir garantieren das deklarierte und oder im Vorfeld der Auftragserteilung be musterte Produkt zu liefern Mitunter um die bestmögliche Warenverfügbarkeit gewährleisten zu können behalten wir uns vor Ware aus dem WOODBASE Sor timent entweder in Eigenmarken Verpackung Werks Verpackung Importeursmar ken Verpackung oder neutral weiß verpackt auszuliefern Etikettenbeschriftungen können daher auch von unseren Artikelbezeichnungen abweichen Wir empfehlen daher bei der Warenübernahme auch den am Lieferschein angeführten Identifika tionscode EAN Code oder die Alternativbezeichnung zur Kontrolle heranzuziehen Wir weisen ausdrücklich darauf hin dass unsere Lieferungen ausschließlich zu unseren AGB stattfinden und allfällige entgegenstehende Bestimmungen in der Bestellung nicht akzeptiert werden können Für den Fall dass Sie mit dieser Vorgangsweise nicht einverstanden sind besteht die Möglichkeit innerhalb von 3 Tagen ab Bestelldatum den Auftrag zu stornieren sofern zu diesem Zeitpunkt noch keine Sonderfertigungsware produziert wurde Nach Ablauf dieser Frist wird der Auftrag verbindlich 5 Eigentumsvorbehalt Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung auch Vorbehalts ware genannt einschließlich Frachtkosten allfälliger Zinsen und diverser Spesen unser Eigentum Das Eigentum geht erst dann auf den Auftraggeber über wenn dieser sämtliche Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat Der Auftraggeber ist berech tigt die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen Im Falle einer Veräußerung der Ware hat sich der Auftraggeber jedoch das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung vorzubehalten Der Auftraggeber tritt schon jetzt ohne dass es einer gesonderten Abtretungserklärung bedarf die ihm aus der Weiterveräußerung zustehende Forderung gegen seinen Abnehmer bis zur Höhe des dann noch ausstehenden Kaufpreises an uns ab Auf unser Verlangen ist der Auftraggeber verpflichtet uns seinen Abnehmer so zeitnah wie möglich bekannt zu geben Wir sind berechtigt von der Abtretung jederzeit Gebrauch zu machen und die Forderung auch selbst einzuziehen Der Auftraggeber ist verpflichtet den Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln und diesen auf eigene Kosten gegen Feuer Wasser und Diebstahlschäden aus reichend zu versichern Ansprüche aus Versicherungsverträgen gelten in Höhe der bei Eintritt des Versicherungsfalls aushaftenden Forderung als schon jetzt an uns zahlungshalber abgetreten Wird der Kaufgegenstand bearbeitet oder mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstandes zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für den unter Vorbehalt gelieferten Kaufgegenstand Wir weisen ausdrücklich darauf hin dass auch bearbeitete oder verarbeitete Ware bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum bleibt Bei Pfändungen oder sonstiger Inanspruchnahme der Kaufsache ist der Auftrag geber verpflichtet unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverzüg lich schriftlich zu verständigen Mit Zahlungseinstellung Beantragung oder Er öffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögens des Auftraggebers eines Sanierungsverfahrens eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Ausgleichs oder Vorverfahrens oder eines diesen gleich zu haltenden Verfahrens erlöschen die Rechte des Auftraggebers zur Weiterveräußerung zur Weiterverarbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der uns ab getretenen Forderungen 6 Retourwaren Retourwaren werden nur innerhalb von 4 Wochen ab Rechnungsdatum und nach unserer schriftlichen Zustimmung angenommen Aktionsware Sonderartikel und individuell gefertigte Sonderware bzw Manufakturware wird generell nicht retour genommen Wir nehmen ausschließlich unbeschädigte und ordnungsgemäß ver packte Ware retour Die Retourware muss dem Spediteur gut transportgesichert
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