87 gebündelt verschnürt und mit Kantenschutz versehen sowie auf stabilen Paletten fixiert übergeben werden Übernommen wird ausschließlich einwandfreie Ware in unbeschädigter Originalverpackung Beschädigte oder verschmutzte Retourwaren werden nicht gutgeschrieben Die Frachtkosten einer Retourlieferung trägt immer der Auftraggeber Für Schäden welche beim Transport der Retoursendung entste hen haftet der Auftraggeber Bei der Gutschrift von Retourwaren werden 25 des Warenwerts als Manipulationsgebühr abgezogen bzw verrechnet 7 Gewährleistung und Haftung Die gelieferte Ware ist bei der Übernahme Abladung durch den Auftraggeber oder dem vom Auftraggeber autorisierten Übernehmer sofort sorgfältig zu prüfen Offene Mängel sind uns unverzüglich und vor dem Verlegen und oder der Weiter verarbeitung der Ware schriftlich und detailliert zu melden Uns ist innerhalb einer Frist von zumindest 10 Werktagen die Gelegenheit zu geben den Mangel an Ort und Stelle festzustellen sowie gegebenenfalls eine Verbesserung oder einen Austausch vorzunehmen Durch eine Mängelbehebung tritt keine Verlängerung der Gewährleistungsfrist ein Lassen wir mangelhafte Waren oder Teile davon zwecks Nachbesserung oder Ersatz zurücksenden so übernimmt der Auftraggeber Kosten und Gefahr des Transportes sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird Ersetzte oder ausgetauschte mangelhafte Waren oder Teile davon stehen uns zur Verfügung Für die Kosten einer durch den Auftraggeber selbst vorge nommenen Mängelbehebung haben wir nur dann aufzukommen wenn wir hierzu schriftlich unsere Zustimmung erteilt haben Wir leisten für Waren und für Teile der Waren die wir von Dritten bezogen haben nur im Rahmen der uns selbst gegen unsere Vorlieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche Gewähr Wir leisten keine Gewähr für die Durchführung von Reparaturaufträgen Soweit sich aus unseren Bestimmungen nichts anderes ergibt sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers aus welchem Rechtsgrund auch immer ausgeschlossen Wir haften daher nicht für Schäden die nicht am Liefergegenstand selbst entstan den sind insbesondere auch nicht für entgangenen Gewinn Mangelfolgeschä den oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers bzw dessen Kunden Jeglicher Gewährleistungsanspruch ist der Höhe nach mit dem Kaufpreis der vom Auftraggeber zu leisten ist begrenzt Ab Beginn der Gewährleistung über nehmen wir keine weitergehende Haftung als in diesem Artikel bestimmt ist Wir haften auch nicht für Mängel deren Ursache vor dem Gefahrenübergang liegt Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit die aufgrund von Zulassungsvor schriften Verlege und Pflegerichtlinien zum Kaufgegenstand insbesondere im Hinblick auf allfällige Prüfpflichten und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann Werden Mängelrügen ungerechtfertigt erhoben und entstehen uns hierdurch Kosten behalten wir uns vor diese beim Auftraggeber einzufordern Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate Änderungen an mangelhaften Waren bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung ansonsten führt dies zum Verlust eines allfälligen Gewährleistungsanspruchs Ist der Auftraggeber Unternehmer gelten überdies die gesetzlichen Untersuchungs und Rügeobliegenheiten 377 UGB Soweit Mängel nicht unverzüglich ange zeigt werden gilt die gelieferte Ware als genehmigt Transportschäden müssen bei sonstigem Anspruchsverlust schon bei Anlieferung der Ware unverzüglich angezeigt auf dem Lieferschein bzw Frachtbrief detailliert vermerkt und uns gemeldet werden Auch im Fall eines Transportschadens ist der Auftraggeber verpflichtet die Ware zunächst anzunehmen sowie auf eigene Ge fahr und Kosten sachgemäß abzuladen und zu lagern Wir leisten nur für solche Transportschäden Gewähr die bereits bei Übergabe der Ware vorhanden waren Dies ist auch dann vom Auftraggeber zu beweisen wenn ein Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe hervorkommt Liegen Mängel vor die Gewährleistungsansprüche auslösen kann der Auftragge ber ausschließlich die Verbesserung oder den Austausch der fehlerhaften Teile der Ware fordern wobei diesbezüglich uns das Wahlrecht ob eine Verbesserung oder ein Austausch vorgenommen wird zusteht Ist eine Verbesserung der Austausch unmöglich oder für uns mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wird sie der von uns verweigert oder nicht in angemessener Frist vorgenommen steht dem Auftraggeber statt des Verbesserungsanspruchs des Anspruches auf Aus tausch ein Recht auf Preisminderung oder sofern es sich um einen wesentlichen Mangel handelt das Recht auf Wandlung zu Ein wesentlicher Mangel liegt vor wenn dadurch der ordentliche Gebrauch der Ware verhindert wird wenn Fehler der Konstruktion des Materials oder der Ausführung vorliegen Abweichungen bezüglich des Formats der Passung und der Qualität sind im Rahmen der be stehenden in Österreich gültigen Normen zulässig Holz ist ein Naturprodukt produktspezifische Farb Sortierungs Strukturdifferenzen zwischen Mustern und gelieferter Ware sind zulässig und stellen keinen Grund zur Beanstandung dar Wir weisen ausdrücklich darauf hin dass bezüglich Farbspektrum Sortie rungsrichtlinien und Oberflächenstrukturen unsere Hinweise und Beschreibungen zu diesen Produktparametern zu beachten sind da Muster die Bandbreite von Holz nur bedingt wiedergeben können Unternehmen wir innerhalb angemesse ner Frist einen erfolglosen Verbesserungsversuch ist der Auftraggeber erst dann berechtigt von den vorgenannten Rechten auf Preisminderung oder Wandlung Gebrauch zu machen wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu mindestens zwei weiteren Verbesserungsversuchen gesetzt hat Wir sind jeden falls so lange nicht zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung verpflichtet solange der Auftraggeber mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug ist Wir weisen darauf hin unbedingt darauf zu achten dass kein mangelhaftes Ma terial verlegt wird Mangelhafte Ware wird von uns kostenlos ausgetauscht Wird allerdings offensichtlich mangelhafte Ware verlegt gilt diese als akzeptiert Eine nachträgliche Vergütung in Form einer Preisminderung oder Gutschrift für bereits verlegte mangelhafte Materialien wird ausdrücklich ausgeschlossen Der Auftraggeber oder der vom Auftraggeber Beauftragte hat unsere Verlege Pflegerichtlinien sorgfältig zu beachten Unsere aktuellen Richtlinien sind in un serer gedruckten Preisliste und oder auf unserer Website nachzulesen bzw stehen dort zum Download bereit Für Mängel und Schäden welche aus der Nichtbeach tung unserer Richtlinien entstehen übernehmen wir keinerlei Haftung Sofern Lieferungen an Verbraucher im Sinne des 1 KSchG erfolgen gelten diese AGB sofern sie nicht den zwingenden Bestimmungen des KSchG widersprechen 8 Sonstige Schadenersatzansprüche Soweit sich aus dem bisherigen nichts anderes ergibt werden Schadenersatzan sprüche gegen uns ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen Ausgeschlossen sind insbesondere Schadenersatz ansprüche für Schäden an Gütern die nicht Vertragsgegenstand sind für sonstige Schäden für entgangenen Gewinn und sofern sich nicht aus den Umständen des Einzelfalles ergibt dass uns grobes Verschulden zur Last fällt Ausdrücklich ausgeschlossen wird auch die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Schäden sowie Produkthaftungsansprüche die aus anderen Be stimmungen abgeleitet werden können Sofern Lieferungen an Verbraucher im Sinne des 1 KSchG erfolgen gelten diese AGB sofern sie nicht den zwingenden Bestimmungen des KSchG widersprechen 9 Erfüllungsort Gerichtsstand und anwendbares Recht Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist unser Firmensitz in Mondsee und zwar auch dann wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wels Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht mit Ausnahme des UNCITRAL Einheits Kaufrechtes Übereinkommen für Verträge des internationalen Warenkaufes vom 11 4 1980 dessen Geltung aus drücklich ausgeschlossen ist 10 Geistiges Eigentum Marketingunterlagen wie Preislisten Imagekataloge und Prospekte sowie Pläne Zeichnungen und sonstige von uns entwickelte Unterlagen bleiben unser geistiges Eigentum Jede Verwertung oder Vervielfältigung bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung Bei ihrer Verwendung ohne unserer Zustimmung sind wir berechtigt eine angemessene Abstandsgebühr in Höhe von mindestens 50 Prozent der Voranschlagssumme geltend zu machen 11 Datenschutz Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung dass wir seine Daten automations unterstützt speichern und verarbeiten dürfen Ferner erklärt sich der Auftragge ber einverstanden dass auch Anfragen bezüglich Unternehmensbewertungen bei entsprechenden Auskunftsbüros gestellt werden dürfen Des Weiteren willigt der Auftraggeber ein dass im Falle eines Zahlungsverzuges alle Daten an einen Kredit schutzversicherer übermittelt und von diesem Dritten zugänglich gemacht werden Stand 15 05 2021 Alle früheren AGB verlieren hiermit ihre Gültigkeit Satz und Druckfehler vorbehalten
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